Grenzen der Handlungsvollmacht

Zu unterscheiden ist zwischen den gesetzlichen und den vertraglichen Grenzen der Handlungsvollmacht. Bei einigen Bevollmächtigungen gibt es besondere Regelungen, zB bei der Ladenangestelltenvollmacht. Welche Arten von Handlungsvollmachten es gibt könne Sie im Artikel Generalvollmacht – Spezialvollmacht – Artvollmacht nachlesen.

Gesetzliche Grenzen der Handlungsvollmacht:

• Keine branchenfremden Geschäfte
• Keine außergewöhnlichen Geschäfte
• Keine Veräußerung oder Belastung von Grundstücken
• Keine Eingehung von Wechselverbindlichkeiten
• Keine Aufnahme von Darlehen
• Keine Prozessführung

Es ist Möglich, dass der Vollmachtgeber dem Handlungsbevollmächtigten für diese Geschäfte eine besondere Befugnis erteilt. Eine bestimmte Form ist dafür nicht vorgesehen.

Vertragliche Grenzen der Handlungsvollmacht

Bei der Handlungsvollmacht ist es möglich, den Umfang ihrer Wirkung auch Dritten gegenüber einzuschränken. Für diese Einschränkung ist es eine Grundvoraussetzung, dass der Dritte die Beschränkung der Handlungsvollmacht nach Außen kannte oder zumindest kennen musste. Da eine Eintragung in das Firmenbuch nicht möglich ist, muss eine andere Art der Kundmachung gewählt werden. Der Beweis, dass der Dritte die Beschränkung kannte oder kennen musste, muss vom Vollmachtgeber erbracht werden.

Wissenswertes über die Vollmacht des Ladenangestellten können Sie im Artikel Ladenangestellter Handlungsvollmacht lesen.

Handlungsvollmacht.

One Response to “Grenzen der Handlungsvollmacht”

  1. [...] Zu den Grenzen der Vollmacht finden Sie Informationen im Artikel Grenzen der Handlungsvollmacht [...]

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