GmbH & Co KG – Gesellschaftsform

Es handelt sich um eine Form der KG. An einer KG sind zwei verschiedene Arten von Gesellschaftern beteiligt. Einerseits Komplementäre und andererseits Kommanditisten. Wobei die Komplementäre vereinfacht gesagt als eigentliche Unternehmen angesehen werden können und mit den OG Gesellschaftern vergleichbar sind. Die Kommanditisten haben die Funktion der Geldgeber. Diese sind mit stillen Gesellschaftern vergleichbar. Der Unterschied zwischen Kommanditist und stillem Gesellschafter liegt darin, dass der erstgenannte mit seiner Kapitalbeteiligung nach außen in Erscheinung tritt und im Firmenbuch eingetragen ist.

Bei einer GmbH und Co KG ist der einzige Komplementär eine GmbH. Das bedeutet dass der einzige „persönlich haftende Gesellschafter“ eine juristische Person ist, somit wird durch das Konstrukt erreicht, dass keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Oft ist der Kommanditist auch der einzige Gesellschafter der GmbH. So kann nur eine Person eine GmbH & Co KG gründen.

Motive für die Gründung einer GmbH und Co KG:

  • Haftungsbeschränkung

Ein entscheidender Grund ist die Haftungsbeschränkung. Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen, das ist bei der GmbH & Co KG eine GmbH. Wie oben bereits erklärt, erreicht man durch den Einsatz der GmbH als Komplementär, dass keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Dennoch wird eine Personengesellschaft gegründet, dass ermöglicht die Ausnützung von steuerlichen Vorteile einer solchen Gesellschaft. Andererseits wird eine GmbH und Co KG im unternehmensrechtlichen Bereich einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt zB bei den Rechnungslegungsvorschriften.

  • Drittorganschaft

Bei Personengesellschaften, zu denen die KG zählt, gilt der Grundsatz der Selbstorganschaft. Das bedeutet, dass die Gesellschafter auch Geschäftsführer und Vertreter der Gesellschaft sind. Bei einer GmbH & Co KG können die Gesellschafter selbst aber auch ein Dritter als Geschäftsführer und Vertreter der GmbH bestellt werden. Wird ein nicht Gesellschafter (Dritter) Geschäftsführer der GmbH so erhält er eine fremdübliche Provision für die Geschäftsführung und das Haftungsrisiko das er mit dieser Tätigkeit übernimmt. Der GmbH Gesellschafter kann mittels Gesellschafterbeschlüsse auf die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH und damit auch auf die KG Einfluss nehmen.

  • Unternehmenskontinuität

Eine KG löst sich auf, wenn der Komplementär stirbt. Bei einer GmbH und Co KG bleibt das Unternehmen im Todesfall eines Gesellschafters weiter bestehen. Denn hier ist der Komplementär eine juristische Person (GmbH).

  • Steuerliche Motive

Mit einer GmbH und Co KG kann eine steuerliche Doppelbelastung umgangen werden. Steuerliche Vorteile sind stets von der ständig ändernden steuerrechtlichen Gesetzgebung abhängig. Grundsätzliches dazu: Eine GmbH & Co KG unterliegt einem 25 %igem Köst-Satz. Bei der Gewinnausschüttung müssen die Gesellschafter KEST bezahlen. Die Rechnungslegung erfolgt nach § 5 EStG. Die GmbH erhält für ihre Tätigkeit als Komplementär meist eine Haftungsprämie und die Geschäftsführungskosten ersetzt.

Rechtsformen.

Leave a Reply

Unternehmens- gründung und Gesetze

Vor jeder Unternehmensgründung ist es ebenso wichtig sich über die wichtigen steuerlichen Aspekte zu informieren. Mehr dazu auf www.estg.at