Firmenbuch – Eintragung

Das Firmenbuch besteht aus einem Hauptbuch und einer Urkundensammlung. Zusätzlich werden die beiden Firmenbuchteile in einer elektronischen Datenbank gespeichert. Die tatsächliche Eintragung in das Firmenbuch erfolgt im Hauptbuch.
Wer ist verpflichtet sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen?

Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer ist verpflichtet sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen, wenn sein jährlicher Umsatzerlös mehr als 400.000 Euro beträgt. Die Eintragungspflicht in das Firmenbuch geht einher mit der Rechnungslegungspflicht.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Wenn mehrere Personen ein Unternehmen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)betreiben, welches einen 400.000 Euro übersteigenden Umsatzerlös pro Jahr erwirtschaftet, dann sind diese Personen verpflichtet sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen. Da eine GesbR selbst nicht rechtsfähig ist, kann diese auch nicht in das Firmenbuch eingetragen werden. Die Personen sind gezwungen sich in der Rechtsform einer OG oder KG zum Firmenbuch anzumelden.

Rechtsträger die erst mit der Eintragung in das Firmenbuch entstehen.

Sehr oft entsteht ein Unternehmen erst mit der Eintragung in das Firmenbuch zB GmbH

Ausländische Rechtsträger

Auch ausländische Rechtsträger, welche nach österreichischem Recht in Österreich nicht gegründet werden können, müssen in das Firmenbuch eingetragen werden, wenn sie im Inland eine Zweigniederlassung, aber keine Hauptniederlassung oder Sitz haben.

Wer wird nicht in das Firmenbuch eingetragen?

  • Rechtsträger ohne Rechtspersönlichkeit
  • In das Firmenbuch können ausschließlich Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit eingetragen werden. Da die GesbR und die stille Gesellschaft keine Rechtspersönlichkeit haben, können diese Rechtsformen auch nicht zum Firmenbuch angemeldet werden.

  • Vereine
  • Für Vereine gibt es ein eigenes Vereinsregister. Sie werden nicht in das Firmenbuch eingetragen.

    Firmenbuch.

    One Response to “Firmenbuch – Eintragung”

    1. [...] errichtet. Für diesen gibt es keine Formerfordernisse. Die Gesellschaft entsteht mit Eintragung ins Firmenbuch. Es gibt keine Mindestkapitalvorschriften. Die Höhe der zu leistenden Einlagen wird im [...]

      #114

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