Stellvertreter des Unternehmers
Hier finden Sie Wissenswertes über die Prokura und die Handlungsvollmacht.
Prokura erteilen – Grenzen der Prokura
Gem. § 49 Abs 1 UGB ermächtigt die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlunge, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Bei der Prokura handelt es sich um eine durch Rechtsgeschäft begründete Vollmacht.mehr über Prokura erteilen – Grenzen der Prokura